Christmas Countdown
bis Weihnachten.
Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
aufgrund von immer häufig werdenden Anfragen die zum Teil für Irritationen durch falsche Informationen über Internet und Zeitung
(wie z.B. der letzte Artikel im Mannheimer Morgen) sorgen, sehen wir uns in der Pflicht eine Abfrage bei allen aktiven Mitgliedern
im Badischen Kegler- und Bowlingverband e.V. (BKBV e.V.) durchzuführen.
Ziel dieser Abfrage ist es, ein Meinungsbild zu erstellen, um zu erfahren, wie ihr zum Wurfsystem im BKBV e.V. steht.
Ist alles noch in Ordnung oder werden Änderungen gewünscht.
Beispiel 1
Sollten wir einen Ligenstrukturbaum von der Bezirksliga bis zur Verbandsliga parallel zum jetzigen 200 Wurf Ligenstrukturbaum entweder mit
100 Wurf (je 50 Wurf kombiniert)
oder
120 Wurf (je 30 Wurf kombiniert) ohne Wertungssystem
einführen.
Die aktiven Mitglieder der Frauenclubs stimmen selbstverständlich auch ab, nur im Gegensatz zu den Männerclubs nicht über einen Parallelbaum,
sondern lediglich, ob sie sich dem Meinungsbild anschließen, wenn 120 Wurf ohne Wertungssystem im BKBV e.V. eingeführt werden würde.
Da wir nicht mehr so viele Frauenclubs in Baden haben kann es hier nur heißen:
100 Wurf oder eben neu 120 Wurf ohne Wertungssystem in allen Frauenligen.
Diese Abfrage wird aufgrund geringer Beteiligung bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Danach werden wir das Abfrageergebnis im Landessportausschuss besprechen
sowie über die Durchführung und Machbarkeit beraten.
Abstimmungsberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Clubs über ihre Vereine.
Bleibt gesund und dem Kegelsport treu.
Geschäftsführender BKBV- Vorstand
Mitgliedermeldung für das Geschäftsjahr 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
die vorbereiteten Dateien zur Mitgliedermeldung für das Geschäftsjahr 2021 wurden an die Vereinsverantwortlichen per Mail versendet. Bitte überprüfen Sie alle darin enthaltenen Mitglieder, die uns zurzeit bekannt sind.
Wahlmöglichkeiten pro Mitglied ihres Vereines in 2021 einer Aktiven oder Passiven Mitgliedschaft sind anzukreuzen oder zu korrigieren.
Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus zwischen Bund und Länder
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erlassen:
Darin ist u.a. In § 4 Absatz 1 Nr. 5 der Betrieb von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten in geschlossenen Räumen ab dem 17.03.2020 bis längstens zum 15.06.2020 untersagt. Darunter fallen auch alle Kegelbahnen, die Sport- und Trainingsbetrieb anbieten und durchführen sowie alle
Weiterlesen: Rechtsverordnung der Landesregierung BW über infektionsschützende Maßnahmen
In vielen Vereinen und Verbänden stehen am Anfang des Jahres die Mitgliederversammlungen an. Viele Vereinsvorstände stellen sich derzeit die Frage, ob aufgrund der Corona-Pandemie die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss.
Jeder Verein und Verband muss zunächst seine Satzung hinsichtlich der zeitlichen Vorgabe zur Mitgliederversammlung prüfen. Viele Satzungen sehen vor, die Mitgliederversammlung im ersten Quartal oder zu Beginn
Weiterlesen: Info zum Umgang mit dem Corona-Virus und der Mitgliederversammlung