Rahmenterminplan BKBV  

     Spielrunde 2023/24

      Stand: 19.04.2023 

     Spielrunde 2024/25

      Stand: 10.05.2024 

 

  

 


 

Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus zwischen Bund und Länder

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erlassen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Darin ist u.a. In § 4 Absatz 1 Nr. 5 der Betrieb von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten in geschlossenen Räumen ab dem 17.03.2020 bis längstens zum 15.06.2020 untersagt. Darunter fallen auch alle Kegelbahnen, die Sport- und Trainingsbetrieb anbieten und durchführen sowie alle Freitzeitkegelaktivitäten, sobald sie auf den für den Sportkegelbetrieb genutzten Kegelbahnen stattfinden. Weiterhin sind auch die in vielen Kegelbahnen vorhandenen Gaststätten betroffen, für die es besondere Regelungen in § 5 Absatz 2 gibt:

(1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.

(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass 

- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. 

Des Weiteren wurden heute Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus zwischen Bund und Länder vereinbart:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942

Hier werden weitere Einschränkungen definiert, z.B. das Schließen von Restaurants spätestens um 18:00 Uhr sowie der Reglementierung der Besucherzahlen. Weiter wird die Schließung "des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen" empfohlen, sowie für "Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)", die nun von den Ländern in den nächsten Tagen umzusetzen sind.

Aus unserer Sicht kommen die Kegelsportabteilungen und Kegelvereine daher nicht umhin, ab morgen den kompletten Trainings- und Sportbetrieb sowie den Freizeitkegelbetrieb einzustellen.

Bitte prüft in Euren Vereinen, ob die o.g. Bedingungen zutreffen und informiert dann ggf. Eure Gäste über die Schließung der Kegelbahnanlage bzw. die Auflagen für den Gastronomiebetrieb.

Wir wissen, welche wirtschaftlichen Belastungen nun auf die Sportvereine zukommen und was uns allen die COVID-19 Krise derzeit abverlangt, aber momentan müssen wir uns mit voller Kraft der Eindämmung bzw. Verlangsamung der Pandemie widmen, auch wenn dies den Kegelvereinen und Kegelsportabteilungen von Sportvereinen alles abverlangen wird und sicher der eine oder andere Verein an seine Belastungsgrenze oder sogar darüber hinaus kommt. Lasst uns gemeinsam zusammenstehen und lasst Euch von COVID-19 nicht unterkriegen. Nach der Eindämmung der Pandemie wird man eine Bestandsaufnahme machen müssen und schauen, wo und wie man Vereinen unter die Arme greifen kann und welche Möglichkeiten der Unterstützung es geben wird.

Bleibt alle weiter gesund!

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.