Rahmenterminplan BKBV  

     Spielrunde 2023/24

      Stand: 19.04.2023 

     Spielrunde 2024/25

      Stand: 10.05.2024 

 

  

 


 

Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,

ab heute haben wir in Baden-Württemberg die Warnstufe mit folgen für unseren Sport.

Zum Verständnis die Definition der Stufe:

Warnstufe

  • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen bei 8 od. mehr od. die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht od. überschritten wird.
  • Bei 3G gilt für nicht geimpfte und genese eine PCR-Testpflicht
  • Kontaktbeschränkung für nicht geimpfte und genese Personen

 

Hier der Originaltext der Landesregierung

Am Dienstag (2. November) wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, den 3. November, in Kraft. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegeninsbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht.

Rücknahme der Warnstufe:

Diese kann zurückgenommen werden, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Anzahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen wieder unter 250 liegt.

 

Das bedeutet für euch/uns, dass die Hygienekonzepte überarbeitet werden und den Spielgegnern (fürs Wochenende) nachgesendet werden müssen!! (dies bis spätestens Donnerstag 04.11.2021 24.00 Uhr). Sollte in euren Hygienekonzepten diese Warnstufe bereits eingearbeitet sein entfällt natürlich das nachsenden.

Wichtig für alle ist, dass jeder Wettkampf bei Durchführung mit 3G nur mit PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) durchgeführt werden kann/darf und dies auch wirklich am Eingang kontrolliert wird. Alle nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen müssen hier einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen ! Außerdem entfällt bei 2G die Befreiung der Maskenpflicht während des Wettkampfes !

 

Bleibt gesund und dem Kegelsport treu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Appel

Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,

am gestrigen späten Abend hat das Kultusministerium Baden-Württemberg eine Konkretisierung für den Sport herausgegeben.

Das ist für uns und unseren Sport sehr gut und entschärft alles ein wenig.

Wir bitten um Beachtung und Umsetzung:

 

NEU: Wichtige Konkretisierungen hinsichtlich Warnstufe und PCR-Test in Baden-Württemberg, die sowohl für Sportstätten und Gastronomie in geschlossenen Räumen gilt:

Teilnehmende Sportler*innen

Weiterlesen: Update 04.11.2021 zur Warnstufe in Baden-Württemberg -Sport-