Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
nachfolgend die Info bezüglich der Spielrunde 2019/2020 und dem daraus resultierenden Ergebnis vom einstimmigen Beschluss des Landessportausschusses.
Nach Überprüfung der Abstimmung des BKBV Landesportausschusses zur Spielrunde 2019/2020 und der darauffolgenden Entscheidung der BKBV Vorstandschaft ist der BKBV e.V. einem Irrtum erlegen. Da uns jetzt alle Mannschaftsmeldungen vorliegen und die Abschlusstabellen in den einzelnen Ligen des BKBV e.V. (Verbands- bis Landesligen Frauen u. Männer) erstellt werden konnten, hat sich herauskristallisiert, dass eine Platzierung und der daraus resultierende Auf- und Abstieg ohne dass es einer Änderung der geltenden Sportordnungen bedarf, vollzogen werden kann.
Daher wird die Abstimmung des BKBV Sportausschusses umgesetzt.
In Anbetracht der Tatsache, dass noch nie eine Spielrunde abgebrochen werden musste, gibt es dazu keine ordentliche Regelung.
Selbst die vom Landessportausschuss beschlossene und jetzt gültige Regelung beinhaltet etliche Schwachpunkte.
Bei Punktegleichheit, und falls beide oder mehrere Mannschaften noch nicht gegeneinander gespielt haben, kann keine faire Tabellensituation erstellt werden. Zumal auch jeder Mannschaft ein Auswärtsspiel fehlt.
Bleibt gesund und dem Kegelsport treu.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. für den Landessportausschuss
Rüdiger Appel
Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.
Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten. Für die Zeit ab dem
Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
Im Anhang befinden sich Unterlagen, mit denen jeder Verein im BKBV e.V. ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und zur Genehmigung bei den örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen vorlegen kann.
Wir können hier nur Hilfestellungen geben, denn jeder Verein muss dieses Musterkonzept auf seine Begebenheiten und Sportstätte selbst anpassen (wie z.B. 4 Bahnen oder sogar 6 Bahnen usw.)
Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
das Kultusministerium BW und das Sozialministerium BW haben gemeinsam die "Verordnung über Sportstätten (CoronaVO)" am 22.05.2020 geändert, dadurch tritt die alte Verordnung am 02.06.2020 außer Kraft und wird durch eine neue Verordnung ersetzt:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1941356510/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020%2005%2022%20CoronaVO%20Sportst%C3%A4tten%20ab%202.%20Juni%202020.pdf
Ab dem 02.06.2020 ist also der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten wieder unter Auflagen erlaubt (siehe Anhang):
(1) Alle öffentlichen und privaten