Werte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
aufgrund der neuen Lockerungsmaßnahmen der „Corona Beschränkungen“ durch die Regierung ist es erforderlich die Hygiene- und Schutzkonzepte zu überarbeiten.
Einige von euch haben dies schon von sich ausgetan, was sehr lobenswert und umsichtig ist.
In dem vom BKBV an alle Vereine am 26. Mai 2020 versandte Grundgerüst sind folgende Bereiche zu ändern oder zu ergänzen.
Das bestehende Konzept muss an einen Wettkampfbetrieb sowie an die Benutzung von Duschen und sanitären Einrichtungen angepasst werden, ebenso ist die Anzahl der zulässigen Personenkontakte zu aktualisieren.
Je nach örtlichen Gegebenheiten kann dies z.B. bedeuten, dass die Heimmannschaft ihren Aufenthaltsbereich hinter Bahn 1+2 und die Gastmannschaft hinter Bahn 3+4 zugewiesen bekommt.
Die Benutzung getrennt ausgewiesener Umkleideräume für Heim- und Gastmannschaften ist in vielen Bahnanlagen schon vor Corona üblich gewesen und ist nun generell anzustreben. Der Aufenthalt in Umkleiden, Duschen und sanitären Räumen ist auf ein Minimum zu Beschränken und die Benutzung ist fraktioniert zu gestallten. In manchen Anlagen ist dies nur mit guter Absprache zwischen den Mannschaften möglich. Auch wenn sich wieder mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen sollten vor allem die einzelnen Gruppen/Teams eine Vermischung untereinander vermeiden und die Abstände einhalten. Jeder kennt die Gefahr bzw. das Risiko einer möglichen Ansteckung je mehr Personen man kontaktiert. Nicht jeder Infizierte hat auch Symptome.
Leider wird uns das Thema Corona noch eine Zeitlang beschäftigen und wir wissen, dass es immer wieder durch die jeweiligen Behörden zu schrittweisen Änderungen und weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen kommen wird. Daher hat der geschäftsführende Vorstand folgendes beschlossen:
Laut § 4 der Corona Verordnung Sport „Durchführung Sportwettkämpfe“ braucht der BKBV e.V. von jedem Verein ein erarbeitetes Hygiene- und Schutzkonzept.
Bevor dies nicht von jedem Verein in der Geschäftsstelle hinterlegt wurde, ist ein Rundenspielbetrieb ausgeschlossen.
Wie auch schon in unserem ersten Anschreiben an die Vereine können wir nicht für alle Bahnanlagen spezifische Konzepte erstellen, sondern können nur Bausteine legen indem wir Beispiele und Möglichkeiten aufzeigen sowie auf die aktuelle Gesetzeslage verweisen.
Die Vereine kennen ihre Anlagen besser und müssen erarbeiten wie die einzelnen gesetzlichen Vorgaben auf den entsprechenden Bahnen am besten umgesetzt werden können. Uns geht es neben den einzelnen Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben auch um eine namentlich genannte Person, die als Ansprechpartner für uns und evtl. Rückfragen im Sinne der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt dient.
Um nicht bei jeder Änderung durch die Behörden unsererseits neu agieren zu müssen, wird dem derzeitigen Hygienekonzept ein Anhang beigefügt, indem sich jeder Verein mittels Unterschrift verpflichtet die derzeitigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten und auch kommende Sicherheitsmaßnahmen und Lockerungen zu berücksichtigen.
Leider haben noch nicht alle Vereine ein solches Konzept in der Geschäftsstelle hinterlegt.
Natürlich sind das für uns alle neue Situationen und es tauchen immer wieder Fragen auf.
Viele Fragen sind in den Hygienekonzepten schon beantwortet.
Unabdingbar für ein gesundes Miteinander (auch in Corona freien Zeiten aber jetzt ganz besonders) sind Engagement, Fairplay, Eigenverantwortung, gesunder Menschenverstand, Gerechtigkeitssinn und Nächstenliebe/Kameradschaft. Auch ein zielstrebiger und siegeshungriger Sportler sollte diese Eigenschaften kennen und berücksichtigen. Wir sind ein Mannschaftssport und sollten uns auch dementsprechend verhalten, um uns selbst und unsere Mannschaftskameraden zu schützen.
Die Corona-Richtlinien sind für den regionalen Spielbetrieb in ganz Baden-Württemberg gleich und die Vereinsspezifischen Vorgaben sollten jedem Besucher der Sportstätte zugänglich sein und erläutert werden.
Auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle beim Land Baden- Württemberg sind Anfeuerungsrufe mit dem Singen in geschlossenen Räumen gleichzusetzen und somit untersagt.
Bei Fragen bitte melden
Bleibt gesund und dem Kegelsport treu.
MfG
der geschäftsführende BKBV- Vorstand