Verbandsinformation:

Zahlreiche Vereine (auch wir als Verband) haben Ende 2020 oder später Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag erhalten, der registerführenden Stelle für das Transparenzregister, zu dem es in den letzten Jahren schon einige Informationen von Behörden, LSV BW, DOSB und anderen gab. Die Führung des Transparenzregisters und auch die Aufnahme der Vereine ist jedenfalls rechtens. Vereine mussten nicht selbst melden, da die Daten bereits im Vereinsregister enthalten sind und von dort gemeldet wurden, um den administrativen Aufwand der Vereine zu reduzieren. Einige badischen Kegler- und Bowlingvereine sind derzeit offensichtlich unsicher im Umgang mit den Gebührenbescheiden zum Transparenzregister. Auch diese Gebührenerhebung ist rechtens, Vereine können sich aber seit dem 1.1.2020 unter bestimmten Kriterien befreien lassen (Achtung: jährlicher Antrag!), die Gebühren für die Jahre 2017 bis 2019 (p.a. 2,50 €) sind allerdings zu zahlen. Alle Hinweise zu den aktuellen Regelungen und Rahmenbedingungen findet ihr hier:

www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/ 

Solltet ihr weitere Fragen haben stehe ich gerne zur Verfügung.

Rüdiger Appel

Geschäftsstellenleiter/Datenschutzbeauftragter im BKBV e.V.